Erhöhung der Wohnungsbauprämie

Seit 2021 ist der Aufbau von Eigenkapital noch attraktiver

Der Staat unterstützt Bausparer bereits seit Jahrzehnten mit der Wohnungsbauprämie (WoP). Vor allem jetzt, in Zeiten niedriger Zinsen, sind die Prämien vom Staat wichtig zum Aufbau von Eigenkapital für die eigenen vier Wände.

Mehr Prämie für mehr Menschen

Das hat sich geändert

Die Wohnungsbauprämie wurde von 8,8 auf 10 Prozent erhöht. Alleinstehende erhalten nun bis zu 70 Euro und Verheiratete bzw. Verpartnerte1 bis zu 140 Euro. Auch die Einkommensgrenzen wurden angehoben. So können noch mehr Menschen von der Prämie profitieren.

Neu ab Januar 2021

  Alleinstehend Verheiratet/Verpartnert1
Jährliche Sparleistung 700 EUR 1.400 EUR
Höhe der Prämie 10 % 10 %
Maximale Prämie 70 EUR
140 EUR
Einkommensgrenzen2 35.000 EUR
70.000 EUR

Wissenswertes zur Wohnungsbauprämie

Voraussetzungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie

Voraussetzungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie
  • Ständiger Wohnsitz in Deutschland
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Sparleistung von mindestens 50 Euro pro Jahr
  • Einhaltung der Einkommensgrenzen
  • Verwendung des geförderten Bausparvertrags ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke

Verwendung der Wohnungsbauprämie

Verwendung der Wohnungsbauprämie
  • Bau eines Hauses oder einer Wohnung,
  • Kauf einer Immobilie,
  • Sanierung der eigenen vier Wände und Renovierungskosten,
  • Kauf von Wohnrechten, zum Beispiel bei Genossenschaften.

Postalischer Antrag der Wohnungsbauprämie

Postalischer Antrag der Wohnungsbauprämie

Entweder erhalten Sie den Antrag zur Wohnungsbauprämie zum Jahresbeginn mit Ihrem Jahreskontoauszug. Diesen füllen Sie einfach aus und senden ihn an die Bausparkasse Schwäbisch Hall zurück …

Elektronischer Antrag der Wohnungsbauprämie

Elektronischer Antrag der Wohnungsbauprämie

… oder Sie haben den elektronischen Versandweg gewählt. In diesem Fall beantragen Sie die Wohnungsbauprämie online im Kundenportal MEIN KONTO von Schwäbisch Hall.

Im neuen Online-Banking gelangen Sie in Ihrer Bausparvertragsübersicht mit dem Button "Wohnungsbauprämie beantragen" dorthin. Sind Sie bereits in MEIN KONTO registriert, öffnet sich der Prozess zur Beantragung der Wohnungsbauprämie automatisch.

Auszahlung der Wohnungsbauprämie

Auszahlung der Wohnungsbauprämie
  • Auszahlung frühstens nach sieben Jahren mit der Auszahlung der Bausparsumme
  • Verträge ab 2009: Verwendung nur für wohnwirtschaftliche Zwecke, zum Beispiel Hausbau, Immobilienkauf, Renovierung
  • Vertragsabschluss vor dem 25. Lebensjahr: keine Verwendung für wohnwirtschaftliche Zwecke notwendig
  1. Eingetragene Lebenspartner gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz
  2. zu versteuerndes Einkommen; Bruttolohn kann deutlich höher sein